Die Pflegeversicherung

Die umlagefinanzierte Pflegeversicherung trägt bei nachgewiesenem, erheblich erhöhtem Bedarf an pflegerischer und an hauswirtschaftlicher Versorgung von mehr als sechs Monaten Dauer einen Teil der häuslichen und stationären Gesamtkosten. Damit bildet die Pflegeversicherung nach der Krankenversicherung, Berufsunfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung die so genannte „fünfte Säule" im System der Sozialversicherung.
Für den Pflegefall abgesichert
Die Pflegeversicherung wird in Deutschland von den Pflegekassen getragen, die unter dem Dach der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt sind. Dennoch nehmen sie ihre Aufgaben in eigener Verantwortung als rechtsfähige Körperschaften öffentlichen Rechts wahr. Die Bedeutung der Pflegeversicherung wird nach Einschätzung von Experten in Zukunft weiter stark ansteigen. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt Hochrechnungen zufolge durch die zunehmende Alterung bis 2055 um 37 Prozent an. Nach den Ergebnissen der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wird die Zahl der Pflegebedürftigen von etwa 5,0 Millionen Ende 2021 auf rund 6,8 Millionen im Jahr 2055 steigen. Bereits 2035 wird ein Anstieg auf etwa 5,6 Millionen (+14 %) erwartet.
Der Beitrag der Pflegeversicherung
Im Jahr 2025 bleibt die Pflegeversicherung in Deutschland weiterhin eine wichtige Säule der sozialen Absicherung. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt seit dem 1. Juli 2023 insgesamt 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens, wobei es eine Differenzierung nach dem Alter gibt: Arbeitnehmer unter 23 Jahren zahlen 3,4 Prozent, während ältere Arbeitnehmer, die bereits Kinder haben, einen etwas niedrigeren Beitrag von 3,05 Prozent leisten.
Die Pflegeversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und deckt die Kosten für pflegerische Leistungen ab, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Altersprozessen auf Pflege angewiesen ist. Der Beitrag von 3,4 Prozent wird sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern anteilig getragen – der Arbeitnehmeranteil beträgt 1,7 Prozent und der Arbeitgeberanteil ebenfalls 1,7 Prozent.
Im Jahr 2025 könnte es weiterhin Diskussionen über die Finanzierung der Pflegeversicherung und mögliche Anpassungen geben, da die demografische Entwicklung und die steigende Zahl an pflegebedürftigen Menschen eine langfristige Herausforderung darstellen. Es könnte auch weiterhin Maßnahmen zur Reform der Pflegeversicherung geben, etwa im Hinblick auf die Verbesserung der Pflegequalität, die Entlastung pflegender Angehöriger oder die Anpassung der Leistungen an die steigenden Kosten im Gesundheitswesen.
Es gibt auch Bestrebungen, die Pflegeversicherung langfristig finanziell stabil zu halten und die Leistungen entsprechend der steigenden Nachfrage zu erweitern. Änderungen in der Pflegeversicherung könnten also auch in den kommenden Jahren immer wieder auf der politischen Agenda stehen.
Voraussetzungen und Leistungen der Pflegeversicherung
- Demografischer Wandel und Pflegebedürftigkeit: Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland ist seit 1999 gestiegen, was mit dem demografischen Wandel zusammenhängt, da die Bevölkerung insgesamt älter wird.
- Im Dezember 1999: 2,02 Millionen Pflegebedürftige
- Im Dezember 2009: 2,34 Millionen Pflegebedürftige
- Im Dezember 2019: 4,13 Millionen Pflegebedürftige
- Im Dezember 2021: 4,96 Millionen Pflegebedürftige
- Erweiterter Pflegebedürftigkeitsbegriff: Die Einführung des erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 führte zu einer Neubewertung und damit zu einem Anstieg der Zahl der anerkannten Pflegebedürftigen. Dies trug zu einem signifikanten Anstieg der Pflegebedürftigenzahlen bei.
- Die Korrektur der Untererfassung im Pflegegrad 1: Diese Korrektur stellte sicher, dass mehr Menschen, die zuvor nicht korrekt als pflegebedürftig eingestuft wurden, nun in den Statistikdaten erfasst wurden. Teil des Anstiegs im Jahr 2021 (ca. 160.000 Menschen) beruht genau auf dieser Korrektur.
- Finanzierung durch die soziale Pflegeversicherung: Der Betrag von rund 57 Milliarden Euro für Pflegeleistungen im Jahr 2023 ist ebenfalls plausibel, basierend auf den steigenden Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung aufgrund des demografischen Wandels und der gestiegenen Zahl der Pflegebedürftigen.
Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen lassen sich zu Hause pflegen. Mit zunehmenden Pflegebedarf steigt jedoch die Tendenz zur Heimpflege.
Das Pflegestärkungsgesetz
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde das System der drei Pflegestufen tatsächlich zum 1. Januar 2017 durch ein System aus fünf Pflegegraden ersetzt.
Die Einteilung in Pflegegrade erfolgt durch ein Pflegegutachten, bei dem verschiedene Kriterien bewertet werden, wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, psychische Probleme, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie die Fähigkeit, den Alltag zu gestalten und soziale Kontakte zu pflegen.
Die Pflegegrad-Einstufung erfolgt je nach Schweregrad der Beeinträchtigungen. Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, während Pflegegrad 5 eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung darstellt.
4,17 von 4,96 Millionen Pflegebedürftige beziehungsweise 84 Prozent wurden 2021 in Deutschland zu Hause versorgt, 3,12 Millionen Pflegebedürftige überwiegend durch Angehörige. Für diese häusliche Pflege werden je 2024 nach Pflegegrad zwischen 332 € (Pflegegrad 2) und 946 € (Pflegegrad 5) im Monat gezahlt. Pflegegrad 1 wird nicht vergütet. Eine Erhöhung für 2025 ist um 4,5 Prozent zu erwarten. Etwa 1,9 Millionen Menschen davon nutzen eine Unterstützung durch ambulante Pflegedienste. 16 % oder 0,79 Millionen Pflegebedürftige wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut.
Kombinationsleistungen bestehen aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Diese Leistungen sind ab Pflegegrad 2 verfügbar und steigen mit höheren Pflegegraden. Bei der Kombinationsleistung können Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel kombiniert werden.
Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 nutzt 2024 in einem Monat Pflegesachleistungen im Wert von 608,80 Euro. Das entspricht 80 Prozent seines Anspruchs von 761 Euro. Über die Kombipflege erhält er zusätzlich 20 Prozent seines maximalen Pflegegeldanspruchs von 332 Euro, also 66,40 Euro.
Stationäre Pflege
Eine vollstationäre Pflege ist nötig, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreicht oder nicht möglich ist. Das ist der Fall, wenn besondere Umstände eine Pflege zu Hause ungeeignet machen, sodass eine sogenannte Heimbedürftigkeit vorliegt. Die Pflegekasse entscheidet dies zusammen mit dem Medizinischen Dienst (MD).
Für die Bewohner vollstationärer Pflegeeinrichtungen liegen die monatlichen Sätze 2025 zwischen 805 € (Pflegegrad 2) und 2.096 € (Pflegegrad 5). Die Leistungen steigen 2025 gegenüber 2024 um 4,5%.
Damit die Qualität der Pflege auch in der häuslichen Umgebung gesichert ist, bieten Krankenkassen kostenlose Pflegekurse für Angehörige, unterstützen häusliche Umbauten und finanzieren notwendige Hilfsmittel wie beispielsweise Duschwagen oder ein Hausnotrufsystem.