Schwerpunkt

Was sind individuelle Gesundheitsleistungen?

Beispiel für eine IGeL-Leistung: Die Augeninnendruckmessung zur Glaukom­früh­erkennung. Sie wird von der GKV nur bei konkretem Krankheits­verdacht oder bestimmten Risikofaktoren bezahlt.

In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen. Darüber hinaus kann ein Arzt zusätzliche Leistungen vorschlagen, die nicht von der Krankenkasse finanziert werden. Dabei handelt es sich um sogenannte „Individuelle Gesundheitsleistungen“, kurz IGeL, welche zusätzliche Maßnahmen umfassen, die über das gesetzlich festgelegte Maß einer adäquaten, kosteneffizienten und notwendigen Versorgung hinaus angeboten werden. Diese Leistungen erfolgen nach der individuellen Absprache zwischen Patient und Arzt. Der Patient ist nicht verpflichtet, diese anzunehmen. Wenn er jedoch eine solche Leistung in Anspruch nimmt, muss er die Kosten dafür selbst tragen. Diese Leistungen werden daher auch als Selbstzahlerleistungen bezeichnet.

IGeL sind nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen

Patienten, die in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind, haben gemäß dem Sozialgesetz Anspruch auf eine „ausreichende, zweckmäßige, wirtschaftliche und wissenschaftlich fundierte medizinische Versorgung“, die „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ (§ 12, SGB 5). Auf dieser Basis wird festgelegt, welche medizinische Maßnahmen von den GKV übernommen werden – und welche nicht. IGeL sind dagegen Leistungen, die nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV sind. Diese IGeL-Leistungen, die auf Wunsch des Patienten durchgeführt werden, wie beispielsweise Reiseimpfungen, müssen daher selbst bezahlt werden. Es empfiehlt sich, mit dem behandelnden Arzt über den Umfang und die Kosten der Behandlung zu sprechen und gemeinsam zu überlegen, welche IGeL-Maßnahme individuell sinnvoll sein könnte.

Definition IGeL

Die verschiedenen Krankenkassen übernehmen jeweils auch verschiedene Leistungen. Daher werden IGeL definiert als „alle Leistungen, die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die eine Kasse also nicht zahlen muss“ (www.igel-monitor.de).

Welche IGeL gibt es?

Da immer wieder neue IGeL auf den Markt kommen – und auch wieder verschwinden –, kann die genaue Anzahl dieser Leistungen nicht exakt abgebildet werden. Schätzungen gehen von etwa 1.500 IGeL aus.

Medizinisch nicht erforderliche, aber ggf. sinnvolle IGeL
Es gibt IGeL, die zwar medizinisch nicht unbedingt nötig sind, aber sinnvoll sein können, wie z. B.

  • Ärztliche Atteste und Gutachten: die GKV übernehmen nur dann die Kosten, wenn diese ärztlichen Bescheinigungen von der Krankenkasse oder der Arbeitsstelle z. B. als Nachweis bei einer Krankschreibung angefordert werden.
  • Reisemedizinische Vorsorge: bestimmte Impfungen z. B. im Rahmen von Auslandsreisen, müssen selbst gezahlt werden
  • kosmetische Behandlungen: z. B. Nasenkorrektur, Lidstraffung, Entfernung von Tattoos
  • Psychotherapeutische Leistungen: z. B. Stressbewältigungstherapie

IGeL im Rahmen von (Vorsorge-)Untersuchungen und Behandlungen, die über das Standardangebot der GKV hinausgehen
Darüber hinaus umfasst die Kategorie der IGeL-Leistungen Gesundheitsdienste zur Vorsorge und Früherkennung wie u. a.

  • Ultraschalluntersuchungen der Brust, Eierstöcke und Gebärmutter zur Krebsfrüherkennung
  • PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
  • Augeninnendruckmessung zur Glaukomfrüherkennung
  • Glukokortikoide bei einem Hörsturz
  • Behandlungen aus der alternativen Medizin, die nicht allgemein medizinisch anerkannt sind wie Bachblütentherapie, Biofeedback bei Migräne oder Hyaluronsäure-Injektion bei Kniearthrose
  • Ergänzende Diagnostik, die keinen direkten Einfluss auf die Behandlung hat, wie z. B. genetische Tests auf Erbkrankheiten

Wo finde ich die IGeL-Angebote?
Die Webseite www.igel-monitor.de informiert über die gängigsten IGeL-Angebote.

Warum werden bestimmte Leistungen nicht von den Krankenkassen erstattet?

Es gibt verschiedene Gründe, warum bestimmte medizinische Maßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen nicht über GKV abgerechnet werden können:

  • Fehlende wissenschaftliche Beweise: Wenn es für medizinische Verfahren noch keine wissenschaftlichen Studien gibt, die deren Wirksamkeit bestätigen, übernehmen die Krankenkassen die Kosten in der Regel nicht. Allerdings wird regelmäßig geprüft, ob neue Forschungsergebnisse eine Kostenübernahme ggf. rechtfertigen könnten.
  • Unklarer oder geringer Nutzen: Bei einigen IGeL-Leistungen, wie zum Beispiel die regelmäßige Kontrolle des Augeninnendrucks zur Früherkennung eins Glaukoms, ist der Nutzen entweder ungewiss oder nur gering.
  • Persönliche Wünsche ohne medizinische Notwendigkeit: Wenn Patienten individuelle medizinische Dienste wünschen, die als nicht notwendig eingestuft werden, wie z. B. Schönheitsoperationen oder das Entfernen von Tattoos, müssen sie diese Leistungen in der Regel selbst finanzieren.

Aufklärung über den Nutzen, die Risiken und die Kosten der IGeL

Die Kosten für IGeL fallen sehr unterschiedlich aus. Während ein PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs ca. 50 € kostet, sind ästhetisch-kosmetische Behandlungen um ein Vielfaches teurer. Zudem werden diese Leistungen oftmals weder für nützlich noch für gesundheitsfördernd gehalten.

Wenn sich ein Patient für eine IGeL interessiert oder ihm diese empfohlen wird, sollte er sich daher vorab und in Ruhe nicht nur über die Kosten, sondern auch ausführlich über den Nutzen und die Risiken dieser Selbstzahlerleistung durch den Arzt informieren lassen und nicht das Gefühl haben, zum Kauf einer IGeL gedrängt zu werden. Hier ist wichtig zu wissen, dass es verbindliche Regeln beim Verkauf von Selbstzahlerleistungen durch Ärzte und zudem ein Patientenrechtegesetz gibt. Wer unsicher ist, ob eine IGeL sinnvoll ist, sollte ggf. eine Zweitmeinung einholen und sich von einem anderen Arzt diesbezüglich beraten lassen oder Gesundheitsportale wie z. B. www.igel-monitor.de in Anspruch nehmen.