Verpflichtende Nutzung des E-Rezepts seit 1. Januar 2024
Was kann mittels E-Rezept verordnet werden?
Derzeit sind über das E-Rezept ausschließlich die Medikamente erhältlich, die bislang auf dem rosafarbenen Rezept verschrieben wurden. Es gilt nicht für Privatrezepte (blaue Rezepte), Betäubungsmittel oder medizinische Hilfsmittel wie Verbandsmittel oder Blutzuckerstreifen. Auch Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), Krankentransporte oder Bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung können nicht per E-Rezept verordnet werden.
Wie funktioniert das E-Rezept und was müssen Versicherte beachten? Es gibt drei Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen:
- Über die Versicherten-/Gesundheitskarte: Um ein E-Rezept ausstellen zu können, benötigt die Arztpraxis die Versichertenkarte mit der Krankenversichertennummer des Patienten. Das E-Rezept wird nach der Ausstellung und digitalen Signatur durch den Arzt auf der Gesundheitskarte hinterlegt und mehrfach verschlüsselt an einen zentralen, geschützten Server – die sogenannte Telematikinfrastruktur – übertragen. Die Daten können von dort in der Apotheke über die Versichertenkarte ausgelesen werden: Diese wird in ein Lesegerät gesteckt und dadurch kann das E-Rezept vom Server geholt werden. Wer sein Rezept in der Apotheke abholen möchte, sollte also möglichst immer seine Versichertenkarte dabeihaben. Die E-Rezepte selbst werden nicht auf der Versichertenkarte gespeichert, und das E-Rezept für Medikamente behält 28 Tage lang seine Gültigkeit. Eine PIN einzugeben ist nicht erforderlich.
- Papierrezept: Darüber hinaus hat der Patient weiterhin Anspruch darauf, das Rezept in der Arztpraxis ausdrucken zu lassen. Auf dem ausgedruckten Rezept sind alle wesentlichen Informationen wie der Name des Medikaments, Dosierung und ein Rezeptcode, der in der Apotheke eingelesen wird, enthalten. Das Papierrezept ist eine Alternative, wenn man die Versichertenkarte nicht zur Hand hat.
- E-Rezept App: Neben der Nutzung der Versichertenkarte und des Papierrezepts ist es möglich, ein Rezept über die App „Das E-Rezept“ in der Apotheke einzulösen. Über diese App kann das Rezept z. B. an die bevorzugte Apotheke geschickt und von ihr nach Hause geliefert werden, wobei dieses Vorgehen allerdings noch nicht ganz ausgreift ist.
Anmeldung der App
Für die Anmeldung wird die Gesundheitskarte benötigt. Diese muss über eine NFC (Near Field Communication)-Technologie, die der drahtlosen Datenübertragung dient, verfügen. D. h., dass die Karte mit dem NFC-Symbol versehen sein muss, und unterhalb der streifenförmigen Deutschlandfarben muss eine sechsstellig Card-Access-Nummer stehen. Alle Krankenkassen müssen seit Dezember 2019 Gesundheitskarten mit NFC-Chips herausgeben. Zudem ist die PIN der Gesundheitskarte erforderlich, die bei der jeweiligen Krankenkasse angefordert werden kann.
Die PIN schützt die Daten vor fremdem Zugriff; das ist z. B. bei Verlust der Gesundheitskarte wichtig. Wer seine Karte verloren und dies gemeldet hat, bekommt eine Ersatzkarte mit einer neuen PIN, auf der jedoch keine Notfalldaten oder Medikationspläne mehr enthalten sind. In diesem Fall müssen der Arzt oder Zahnarzt, der die Daten zuletzt aktualisiert hat, diese auf der neuen Karte speichern. Mittlerweile ist z. T. auch eine kartenlose Anmeldung in der E-Rezept-App möglich, was den Anmeldeprozess für Versicherte vereinfacht, die kein Smartphone mit NFC-Technologie haben. Durch eine Familienfunktion in der App können Familienmitglieder die Rezepte für Angehörige verwalten und einlösen, die kein Smartphone besitzen. Generell wird die Anmeldung der App vielfach noch als umständlich kritisiert.
Vorteile des E-Rezepts
- Das E-Rezept soll die Verordnung und Abgabe von Medikamenten sicherer, schneller und einfacher machen. Durch den Einlöseweg über die Versichertenkarte soll ein komfortabler und papierloser Weg zur Verfügung stehen.
- Das E-Rezept ist nicht personengebunden, d. h., es können auch andere Personen beauftragt werden, das Medikament z. B. für Angehörige abzuholen. Dafür wird nur deren Gesundheitskarte oder der Ausdruck des E-Rezepts benötigt.
- Ein weiterer Vorteil: Rezepte, die beispielsweise in einer Videosprechstunde ausgestellt werden, können über die Praxis direkt für den Patienten hinterlegt werden. Das funktioniert auch für Folgerezepte im selben Quartal.
- Apotheken können mit der Versichertenkarte alle noch einlösbaren Rezepte abrufen und einsehen, sodass kein Rezept übersehen wird.
E-Rezept: Datensicherheit und Datenschutz
Wie sicher sind die Gesundheitsdaten bei der Übertragung von E-Rezepten? Beim Auslesen der Versichertenkarte können die Apotheken den Namen, die Adresse, die Versicherungsnummer, den Arzt und die verordneten Medikamente einsehen – letztendlich nicht mehr Daten als auf dem früheren rosa Rezept. Auf andere Daten haben Apotheken keinen Zugriff.
Die bereits erwähnte Telematikinfrastruktur stellt eine sichere Vernetzung der medizinischen Versorgung innerhalb Deutschlands dar. Die Daten werden bei der Übertragung mehrfach verschlüsselt und gespeichert. Arztpraxen, Apotheken oder Krankenhäuser, die darauf Zugriff haben, benötigen einen sogenannten Konnektor, der eine sichere Verbindung in dieses Netzwerk aufbaut. Jeder, der sich hier einloggt, benötigt eine Institutionskarte, mit der er sich in dieser Struktur ausweist. Diese Anwendung ist vorab mit dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik abgestimmt worden.
Fazit E-Rezept
Das E-Rezept muss sich generell als sicher und alltagstauglich erweisen. Wichtig für die meisten Menschen ist eine einfache Nutzung auf einem mobilen Endgerät, sodass die Akzeptanz für das elektronische Rezept, gerade auch bei älteren Menschen, stetig verbessert wird.